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Verfasst von Stiftung Gesundheit (14.03.2006):

Grenzen für "Off-Label-Use" gesprengt:

Grenzen für "Off-Label-Use" gesprengt:
Kasse muss nichtzugelassene Arzneimittel zahlen, wenn Wirksamkeit belegt ist


Die Krankenversicherungen müssen auch dann die Kosten für ein Arzneimittel
tragen, wenn es außerhalb seines therapeutischen Zulassungsgebietes
eingesetzt wird (Off-Label-Use). Das Landessozialgericht (LSG)
Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Kasse die Kosten bei
Off-Label-Use zu tragen hat, wenn die Wirksamkeit des Arzneimittels
wissenschaftlich belegt ist. (Az.: L 5 KR 144/03)

"Mit dieser Entscheidung hat das LSG die bisherigen Grenzen des
Off-Label-Use gesprengt", stellt Rechtsanwalt Andreas Jede fest. Der
Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit verweist darauf, dass nach diesem
Urteil auch Dauererkrankungen (im hier ausgeurteilten Fall:
Restless-Legs-Syndrom), die den Patienten nachhaltig bei seinen
Alltagsaktivitäten behindern und zumindest teilweise vom gesellschaftlichen
Leben ausschließen, zum Off-Label-Use berechtigen. "Es ist schon eine
Sensation, dass nach diesem Urteil die veröffentlichten Studienergebnisse
für den Nachweis der Wirksamkeit der Therapie noch nicht den Prüfkriterien
der Zulassungsbehörden entsprechen müssen, und damit endlich der Patient
schneller die Vorteile des ärztlichen Fortschrittes in Anspruch nehmen
kann."

Bislang finanzierten Krankenkassen Therapien mit Off-Label-Use-Medikamenten
nicht. Noch im Jahr 2002 hatte das Bundessozialgericht lediglich Ausnahmen
zugelassen, sofern es um die Behandlung einer schwerwiegenden Erkrankung
geht, für die keine andere Therapie verfügbar ist, und wenn aufgrund der
Datengrundlage Aussicht besteht, dass mit dem Präparat ein Behandlungserfolg
erzielt werden kann.

Bei Fragen zum Medizin- oder Sozialrecht bietet das
Medizinrechts-Beratungsnetz eine kostenlose juristische Erstberatung durch
die Vertrauensanwälte der Stiftung Gesundheit. Beratungsscheine können unter
der gebührenfreien Rufnummer 0800 / 0 73 24 83 angefordert werden.

Dieser Service ist eine gemeinsame Einrichtung von der Stiftung Gesundheit
und dem Medizinrechtsanwälte e.V. Weitere Informationen sowie das
Verzeichnis der Vertrauensanwälte gibt es unter
www.medizinrechts-beratungsnetz.de



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